Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren letzten Willen in einem Testament niederzulegen und eventuell Ihr zu Lebzeiten begonnenes Engagement für die Tiere weiterzuführen, haben Sie die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen wie LOOKI e.V. zu bedenken. Sie können uns als Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer einsetzen und so die Weiterführung unserer Arbeit unterstützen.
Folgendes gibt es zu beachten, wenn Sie uns in Ihrem Testament bedenken möchten:
Wir empfehlen Ihnen außerdem einen Notar einzuschalten, bei dem Sie Ihr Testament hinterlegen.
In Ihrem Testament können Sie auch die Möglichkeit nutzen, einen Verwendungszweck zu benennen. Dies können z.B. sein: Ankauf von Grundstücken, Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen usw..
Wir sehen es als unsere Pflicht an, alle uns anvertrauten Mittel aus Spenden, Schenkungen und Nachlässen mit besonderer Sorgfalt zugunsten der Tiere zu verwenden.